Brief an die Schülerinnen und Schüler
Brief an die Erziehungsberechtigten
Brief an die Erziehungsberechtigten (in einfacher Sprache)
Informationen zur Befreiung vom Präsenzunterricht
Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht
Brief an die Schülerinnen und Schüler
Brief an die Erziehungsberechtigten
Brief an die Erziehungsberechtigten (in einfacher Sprache)
Informationen zur Befreiung vom Präsenzunterricht
Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht
14.05.2020
Liebe Eltern!
Wichtiges zum Schülertransport
Für den Busverkehr herrscht nun Mund-Nasen-Schutzpflicht. Darüber hinaus empfiehlt der Landkreis, „den Schulbusverkehr nur dann zu nutzen, wenn dies unbedingt erforderlich sei. Wer alternativ mit dem Fahrrad oder auf anderem Wege zur Schule kommen könne, sollte diese Möglichkeiten nutzen“.
Im Folgenden informiere ich Sie über einige wichtige Punkte aus dem Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona für Schulen mit der Bitte, wichtige Punkte mit Ihren Kindern altersgerecht zu besprechen:
Wichtigste Maßnahmen zur persönlichen Hygiene
Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife nach Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes; vor dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes, nach dem Toiletten-Gang.
Grundsätzlich: Durchführung der Händedesinfektion zumindest im Grundschulbereich nur unter Anwesenheit / Anleitung durch eine Aufsichtsperson! Händedesinfektion ist generell nur als Ausnahme und nicht als Regelfall zu praktizieren!
Das Desinfizieren der Hände ist nur dann sinnvoll, wenn ein Händewaschen nicht möglich ist oder nach Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem.
selbst mitzubringen und werden nicht vom Schulträger gestellt. Im Unterricht ist das Tragen von Masken nicht erforderlich, da der Sicherheitsabstand gewährleistet ist.
Wichtigste Maßnahmen im Schulalltag:
Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus ist der Schulleitung von den Erkrankten bzw. deren Sorgeberechtigten mitzuteilen. Das gilt auch für das gesamte Personal der Schule. Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutz-gesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden.
Und wie Sie wissen, ändern sich wöchentlich Verordnungen und Erlasse. Über alle Veränderungen werden Sie zeitnah informiert.
Für Ihre Fragen und Sorgen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Wir wünschen uns alle einen möglichst guten Ablauf des Schullebens in den Wochen bis zu den Sommerferien.
Mit freundlichem Gruß